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Zeitlicher Ablauf:

typisches Beispiel
1. Tag:
Beginn der Hörgeräteversorgung, Abdruckentnahme vom Ohr durch Pädakustiker, Ausstellung der Hörgeräteverordnung

nach 1 Woche:
Erstanpassung beim Pädakustiker, Beratung,
ggf. Veranlassung von Hörfrühförderung
(Beratungsstelle für hörgeschädigte Kinder, Bröderichweg 29, 48159 Münster; Tel. 0251 / 2105-109; Fax. 0251 / 2105-202)
Faltblatt der Beratungsstelle in Münster


oder
am Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte in Oldenburg
Infoseite zur Hörfrühförderung
http://www.lbzhos.de/Hoerfruehfoerderung.248.0.html

3. Woche:
Feinanpassung beim Pädakustiker

6. Woche:
Kontrolle und Feinanpassung

16. Woche:
Kontrolle der Hörtechnik, Hörprüfung mit Hörhilfen, ggf. Abnahme für die Krankenkasse



bei Folgetermin evtl. FM-Anlage drahtlose Übertragungsanlage als zusätzliche Hilfe

alle 3 Monate:
Kontrolle der Hörtechnik

nach optimaler Hörgeräteeinstellung alle 6 Monate:
erneute Hörprüfung